Rechtsprechung
ArbG Mainz, 20.12.2010 - 2 Ca 2128/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Betriebsrentenanpassung - Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 20.12.2010 - 2 Ca 2128/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 8/11
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZN 878/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist
Auszug aus ArbG Mainz, 20.12.2010 - 2 Ca 2128/10
So hat das Bundesarbeitsgericht etwa mit Urteil vom 10.02.2009 (3 AZR 610/07) entschieden, dass der Prüfungszeitraum nicht auf die letzten drei Jahre vor dem jeweiligen Anpassungsstichtag begrenzt sei, weil § 16 BetrAVG eine Entwertung der Betriebsrente durch Kaufkraftverluste möglichst verhindern wolle.
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 8/11
Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20. Dezember 2010 - 2 Ca 2128/10 - abgeändert:.Das Arbeitsgericht hat durch Urteil vom 20. Dezember 2010 - 2 Ca 2128/10 die Klage abgewiesen.
Der Kläger beantragt, auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20. Dezember 2010 - 2 Ca 2128/10 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Betriebsrente für die Zeit vom 01. Juli 2008 bis 31. Oktober 2010 (28 Monate) in Höhe von 7.868,28 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 281, 01 EUR seit dem 01. August 2008 und aus jeweils weiteren 281, 01 EUR seit dem jeweils Ersten der Folgemonate.